Digitale Barrierefreiheit:
So setzen Apotheken das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz richtig um
Oppershausen, 12. Dezember 2025
Lesedauer: 3 Minuten
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten und damit wird digitale Barrierefreiheit für viele Online-Angebote verpflichtend. Auch Apotheken müssen sicherstellen, dass Barrierefreiheit auf Ihren Websites gegeben ist, damit alle digitalen Dienste für jeden Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser erklärt im Webinar, welche rechtlichen Vorgaben das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit sich bringt und welche Risiken bei Nichtbeachtung drohen. Zusammen mit Daniel Kiesow, Geschäftsführer der MAK Marketing für aktive Kollegen GmbH, zeigen sie klare Handlungsschritte auf und geben Expertenwissen aus erster Hand zum Beispiel, wie Apotheken ihre Website technisch, gestalterisch barrierefrei, praxisnah, effizient und gesetzeskonform umsetzen können.
Erfahren Sie im Beitrag, wie Sie Ihre Apotheke digital barrierefrei machen und sich damit gezielt auf 2026 vorbereiten.









